19.08.2014 07:54 Uhr, Quelle: golem

Bildrechte: OLG Köln beseitigt Rechtsunsicherheit des Pixelio-Urteils

Wer aus einer Bilddatenbank ein Foto ordentlich lizenziert und den Namen des Fotografen auf der Website angibt, muss nicht mehr fürchten, wegen fehlender Kennzeichnung im Bild selbst trotzdem abgemahnt zu werden. Dies stellte das OLG Köln eindeutig klar. (, )

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