02.08.2014 12:55 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BGH bestätigt Urteil: Die Telekom darf IP-Adressen 7 Tage speichern

Seit 2011 versucht ein Kläger zu erstreiten, dass seine IP-Adresse nicht von der Telekom gespeichert werden darf. In einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt aber einmal mehr: Provider dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden bis zu einer Woche speichern. ()

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