01.08.2014 20:45 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Beschwerde von Yahoo: Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig

Es nimmt für Suchmaschinen die Pressefreiheit in Anspruch. Auf dieser Basis nennt es das Leistungsschutzrecht "eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer". Vor einem Monat forderte die VG Media aufgrund des Gesetzes Lizenzgebühren von Yahoo.

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