01.08.2014 20:28 Uhr, Quelle: apfelnews

BGH: Telekom darf IP-Adressen 7 Tage speichern

Auch in einem zweiten Berufungsverfahren hat das oberste deutsche Zivil- und Strafgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), keine Bedenken zu der Praxis der Deutschen Telekom geäußert, die Verbindungsdaten ihrer Kunden 7 Tage lang zu speichern. Speicherung steht im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz Die Speicherung von IP-Adressen für 7 Tage steht im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie

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