01.08.2014 10:36 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Britisches Oberhaus kritisiert EU-Urteil zum Recht auf Vergessen als “nicht umsetzbar”

Nach Ansicht der Abgeordneten ist die EU-Direktive von 1995 veraltet, auf der das Urteil basiert. Die Löschung von akkuraten und legal zugänglichen Daten lässt sich ihnen zufolge nicht mit dem Recht auf Privatsphäre begründen. Sie halten es auch für falsch, dass Google als Unternehmen über die Löschanträge entscheidet.

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