28.07.2014 17:54 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH: Geschäftsführer haftet nicht grundsätzlich für Wettbewerbsverstöße

Er kann aber zur Verantwortung gezogen werden, wenn er selbst aktiv an unlauteren Wettbewerbshandlungen beteiligt war oder sie aufgrund einer Garantenstellung hätte verhindern müssen. Juristen bewerten das Urteil unterschiedlich: Die einen sehen es als "schwarzen Tag für den lauteren Wettbewerb", andere als Schritt zu mehr Rechtssicherheit.

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