17.07.2014 11:54 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Microsoft stellt Formular für Löschanträge bereit

Damit setzt es das im Mai ergangene Urteil des EuGH zum "Recht auf Vergessen" um. Antragsteller müssen Namen, Land des Wohnsitzes, E-Mail-Adresse und die zu löschenden Links samt Begründung angeben. Außerdem verlangt Microsoft einen Identitätsnachweis.

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