12.07.2014 20:37 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Neuregelung für Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen

Das Bundesfinanzministerium hat eine Gesetzesänderung für die Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar 2015 fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an, also am Sitz des Kunden, und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. ()

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