03.07.2014 15:27 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH bestätigt Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PCs

Der EuGH hatte bereits 2013 die Rechtmäßigkeit der deutschen Urheberrechtsabgabe auf Drucker festgestellt. Der BGH unterscheidet nun allerdings zwischen Druckgeräten und PCs: Bei ersteren wird die Abgabe für analoge Vervielfältigungsstücke fällig, bei letzteren für digitale. Das gilt für Geräte, die zwischen 2001 und 2008 auf den Markt kamen.

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