18.06.2014 15:36 Uhr, Quelle: Heise

Erste Abmahnwellen wegen veralteter Widerrufsbelehrungen

Seit dem 13. Juni gelten neue Regeln für den Fernabsatz, beispielsweise greifen Änderungen bei der Widerrufsbelehrung. Schon wenige Tage später treten windige Anwälte auf den Plan und mahnen angebliche Verstöße ab.

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