11.06.2014 17:18 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Verbraucherverbände sollen Klagerecht bei Datenschutzverstößen erhalten

Bisher dürfen sie nur wegen Verbraucherrechtsverstößen gegen Unternehmen vorgehen oder wenn sich die Datenschutzbestimmung als Vertragsklausel werten lässt. Diese Gesetzeslücke will die Bundesregierung nun schließen. Dazu muss das sogenannte Unterlassungsklagegesetz geändert werden.

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