06.06.2014 15:36 Uhr, Quelle: MacTechNews

Webseiten-Aufruf laut EuGH von Urheberrechtsausnahme abgedeckt

In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Abruf eines urheberrechtlich geschützten Werkes bei Betrachten einer Webseite keine zusätzlichen Lizenzgebühren erfordert. Auch wenn sich eine Kopie im Videospeicher oder einem Cache befindet, sei der Aufruf durch die Urheberrechtsausnahmen geschützt. Begründet wird dies damit, dass die Kopien des rechtmäßig lizenz

Weiterlesen bei MacTechNews

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz