05.06.2014 11:36 Uhr, Quelle: Heise

BGH reduziert Haftungsrisiken für Anschlussinhaber bei Filesharing

Nachdem der Bundesgerichtshof bereits 2012 entschieden hatte, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Rechtsverletzungen durch Minderjährige haftet, hat er diese Rechtsprechung also noch erheblich ausgeweitet.

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