02.06.2014 09:18 Uhr, Quelle: Heise

Begrenzung der Entfernungspauschale gilt auch bei verschiedenen Verkehrsmitteln

Die Begrenzung der Entfernungs­pauschale auf 4.500 Euro gilt auch für Arbeitnehmer, die verschiedene öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen.

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