27.05.2014 09:09 Uhr, Quelle: Heise

Angebot von Spielkonsole mit Mobilfunkvertrag kann wettbewerbswidrig sein

Ein Kopplungsangebot kann gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, wenn nicht deutlich genug auf die zusätzlich entstehenden Kosten hingewiesen wird.

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