23.05.2014 17:46 Uhr, Quelle: Maclife

WhatsApp: Wie dreist ist das Kleingedruckte wirklich?

Im Gespräch mit dem Handelsblatt hat der Kölner Rechtsanwalt Rolf Becker die AGB des Messenger-Dienstes WhatsApp kommentiert. Einige besonders heikle Passagen, unter anderem zum Einverständnis für die kommerzielle Weiterverwertung von über WhatsApp versendeter Bilder, hat das Handelsblatt genauer beleuchten lassen und kam zu dem Urteil "Bild verschickt – Rechte verschenkt". Doch wie dreist ist das Kleingedruckte wirklich?  So dreist ist laut Handelsblatt das Kleingedruckte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp:Mit dem Klick auf die Bestätigung hat man zum Beispiel akzeptiert,

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