14.05.2014 16:54 Uhr, Quelle: Heise

Pro & Contra: Das "Recht auf Vergessen" in Internet

Mit seinem Google-Urteil schreibt der EuGH das "Recht auf Vergessen" fort. Suchmaschinenbetreiber können verpflichtet werden, Links zu sensiblen persönlichen Daten zu unterdrücken. Nicht alle finden das gut. Zwei Meinungen aus der Redaktion.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz