13.05.2014 16:18 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Google muss personenbezogene Suchergebnisse auf Antrag löschen

Der europäische Gerichtshof erklärt Suchmaschinenbetreiber für zuständig für die Datenverarbeitung. Im Fall sensibler Daten können sich Anwender künftig direkt an das Unternehmen wenden. Da Google in der EU Werbung verkauft, ist laut EuGH auch EU-Gesetzgebung anwendbar.

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