10.05.2014 14:36 Uhr, Quelle: Heise

Pflegerin wehrt sich gegen Kündigung wegen Babyfoto auf Facebook

Eine Pflegerin, die ein Foto eines von ihr betreuten fremden Babys auf Facebook gepostet hatte, kassierte eine außerordentliche Kündigung. In diesem Fall hielten die Richter diese Maßnahme jedoch für unwirksam.

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