17.04.2014 13:20 Uhr, Quelle: Heise

BGH-Urteil: Typenbezeichnung muss in Anzeigen angegeben werden

Ein Elektrohändler hatte Weiße Ware in einer Anzeige beworben, ohne die Typenbezeichnungen mit anzugeben. Das muss er künftig unterlassen, entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz.

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