16.04.2014 17:35 Uhr, Quelle: golem

BGH-Urteil: Typenbezeichnung gehört in eine Werbeanzeige

Ein Elektromarkt darf nicht mit unspezifischen Geräteangaben werben. Technische Details in den Anzeigen reichen nach Ansicht des BGH nicht aus. (Onlinewerbung, Bundesgerichtshof)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz