16.04.2014 16:05 Uhr, Quelle: golem

Vorratsdatenspeicherung: Totgesagte speichern länger

Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu früh. (Vorratsdatenspeicherung, Internet)

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