09.04.2014 19:20 Uhr, Quelle: Heise

Fristlose Kündigung nach eigenmächtiger Datenlöschung

Arbeitnehmer sollten Firmendaten immer nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten löschen. Wer sie eigenmächtig vernichtet, riskiert die fristlose Kündigung.

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