09.04.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Kündigungen: Sozialauswahlkriterien nicht immer bindend

Im Falle einer Insolvenz müssen Kündigungen nicht unbedingt nach der Sozialauswahl erfolgen. Sind sich Arbeitgeber und Betriebsrat einig, können sie sich über selbst aufgestellte Kriterien hinwegsetzen.

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