07.04.2014 19:20 Uhr, Quelle: Heise

Geschädigter muss angeblichen Sturz beweisen

Behauptet ein Kunde, er sei auf ungeräumten Weg vor dem Geschäft ausgerutscht, muss das Unternehmen nur haften, wenn der Kunde dafür auch Beweise vorlegen kann.

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