03.04.2014 12:20 Uhr, Quelle: Heise

Berücksichtigung der Altersstruktur im Insolvenzverfahren ist keine Diskriminierung

Bei betriebsbedingten Kündigungen darf im Insolvenzverfahren auch nach Altersgruppen vorgegangen werden. Allerdings nur, wenn es dafür gute Gründe gibt.

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