02.04.2014 09:05 Uhr, Quelle: Heise

Höchstaltersgrenze in Versorgungsverordnung kann diskriminierend sein

Keine Ansprüche in der betrieblichen Altersrente erwerben zu dürfen, nur weil der Arbeitnehmer bei Ablauf der Wartezeit das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat, ist altersdiskriminierend.

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