31.03.2014 14:05 Uhr, Quelle: Heise

Arbeitgeber darf Kontrollmittel für Reisekostenabrechnung selbst bestimmen

Der Einsatz von Google Maps zur Kontrolle der Reisekostenabrechnung gehört nicht zu den "technischen Hilfsmitteln", deren Einsatz sich der Arbeitgeber vom Betriebsrat absegnen lassen muss.

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