07.03.2014 08:05 Uhr, Quelle: Heise

Verfassungsgericht: Rückwirkende Gesetzesänderungen nur begrenzt möglich

Das Bundesverfassungsgericht zeigt dem Gesetzgeber klare Grenzen für nachträgliche Gesetzesänderungen auf: Sie dürfen nur rückwirkend gelten, wenn sie nicht in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreifen.

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