06.03.2014 12:50 Uhr, Quelle: golem

Routenplaner: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Abofallen

Wenn ein Onlineangebot zu einer Zahlung verpflichtet, die Gegenleistung aber wertlos ist und das Abo nicht klar erkennbar ist, handelt es sich um versuchten Betrug. Dies hat der Bundesgerichtshof nun ziemlich klar formuliert. (Internet, Politik/Recht)

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