05.03.2014 09:05 Uhr, Quelle: Heise

Bei Widerspruch: Auch Werbung ohne Empfängernamen unzulässig

Unternehmen dürfen Kunden, die keine Werbung mehr wünschen, nicht weiter belästigen. Auch teiladressierte Postwurfsendungen sind in solchen Fällen verboten.

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