25.02.2014 19:05 Uhr, Quelle: ComputerBase

Gericht erklärt GEMA-Sperrtafeln auf YouTube für rechtswidrig

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat im langjährigen Streit mit YouTube einen wichtigen Sieg erringen können: Das Landgericht München I hat nun entscheiden, dass die vom Internet-Videoportal angezeigten und auf die GEMA als Rechteinhaber verweisenden Sperrtafeln rechtswidrig sind.

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