12.02.2014 11:35 Uhr, Quelle: Heise

Steuerhinterziehung kann Kündigung rechtfertigen

Wer sein Nettoeinkommen durch Tricksereien bei der Abrechnungspraxis steigert, muss mit einer ordentlichen Kündigung rechnen – selbst wenn ein Vorgesetzter bescheid wusste.

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