06.02.2014 18:20 Uhr, Quelle: Heise

GEMA zur Vergütung eingebetteter Videos: Auf EuGH warten und Tee trinken

Grundsätzlich vertritt die GEMA denselben Standpunkt wie die österreichische AKM: Musik in eingebetteten Videos sollte vergütet werden. Doch bis der EuGH nicht entschieden habe, ob diese das Urheberrecht verletzen, gebe es keinen Anlass für Spekulationen

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