03.02.2014 18:05 Uhr, Quelle: golem

Bundesgerichtshof: Urteilsbegründung stärkt Gebraucht-Software-Händler

Die Urteilsbegründung des BGH zur gebrauchten Software ist kaum eine Hilfe für die Softwarehersteller. Die gemachten Einschränkungen werden nicht erweitert. Gebrauchte Software kann gehandelt werden, Usedsoft freut sich. (Oracle, Usedsoft)

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