03.02.2014 12:05 Uhr, Quelle: Heise

BGH begründet Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels

Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2013 die Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels bestätigt. Nun wurde auch die langerwartete Urteils-Begründung veröffentlicht.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz