27.01.2014 17:05 Uhr, Quelle: iFun.de

Landgericht Köln: Videostreaming kein relevanter Verstoß gegen Urheberrecht

Eine interessante Notiz aus dem Gerichtssaal: Das Landgericht Köln ist offenbar der selben Meinung wie das Bundesjustizministerium und sieht den Konsum von Videostreams nicht als Verstoß gegen das Urheberrecht. Per Pressemitteilung gibt das Gericht nun bekannt, dass die zuständige Kammer mehreren Beschwerden gegen ihre ursprünglich erteilte

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