27.01.2014 16:20 Uhr, Quelle: Heise

"Freundefinder": Facebook unterliegt Verbraucherschützern in zweiter Instanz

Der vzbv hatte bereits 2010 den "Freundefinder" sowie einige Vertragsbedingungen kritisiert. Das Kammergericht Berlin bestätigte nun in zweiter Instanz, dass Facebook in mehreren Punkten gegen deutsches Recht verstößt beziehungsweise verstoßen hat.

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