07.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise

Keine Kündigung wegen Verdacht des illegalen Downloads

Lädt ein Mitarbeiter illegal Daten über seinen Dienstrechner runter, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Aber nur, wenn zumindest ein begründeter Verdacht besteht.

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