02.12.2013 10:50 Uhr, Quelle: Heise

Vertragliche Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen gelten nicht für Mobbing

In zahlreichen Arbeitsverträgen ist geregelt, in welchem Zeitrahmen Ansprüche gegen den Arbeitgeber angemeldet werden. Solche Ausschlussfristen dürfen geltendes Recht allerdings nicht beschneiden.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz