25.10.2013 14:35 Uhr, Quelle: ComputerBase

Online-Händler haften nicht für Inhalte von Ebooks

Amazon haftet nicht für die Inhalte von E-Books, hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil am Donnerstag entschieden. Anneliese Kühn, Enkelin des Komikers Karl Valentin, hatte im Kindle-Shop ein E-Book entdeckt, das Passagen aus einem Valentin-Sketch enthielt.

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