23.10.2013 12:35 Uhr, Quelle: golem

Amtsgericht: Keine Filesharing-Haftung bei geteiltem Anschluss

Ein Münchner Amtsrichter zeigt einen Weg, mit Klagen wegen illegalem Filesharing umzugehen: Wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass ein Verwandter ausschließlich das Internet nutzt, können weder dieser noch der Vertragsinhaber verklagt werden. (Tauschbörse, Urheberrecht)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz