23.09.2013 15:34 Uhr, Quelle: Heise

Oberlandesgericht: IP-Adressen dürfen sieben Tage gespeichert werden

Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht in der Praxis der Deutschen Telekom, Verbindungsdaten von Internetzugängen sieben Tage verdachtsunabhängig aufzubewahren, als verhältnismäßig im Sicherheitsinteresse an.

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