23.09.2013 12:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Fall Mollath: Daten via Beschlagnahme nicht offline

Um Daten auf einem Webserver zu löschen, können Strafverfolger diese nicht einfach für beschlagnahmt erklären. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Landgerichtes Hamburg hervor. (Weiter lesen)

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