07.08.2013 19:05 Uhr, Quelle: golem

Bundeskriminalamt: Verträge zum Staatstrojaner-Kauf bleiben geheim

Trotz des Informationsfreiheitsgesetzes gibt es keinen Einblick in den Vertrag, mit dem ein Staatstrojaner vom BKA angeschafft wurde. Begründung: Rückschlüsse auf das verwendete Gesamtsystem, dessen Hardware, eventuelle Schwachstellen sowie die polizeilichen Methoden wären durch eine Vertragseinsicht möglich. (VoIP, Datenschutz)

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