25.07.2013 16:05 Uhr, Quelle: golem

Ab-in-den-Urlaub.de: Unister muss Prüfung des Landesdatenschützers zulassen

Ein Gericht hat entschieden, dass Unister eine weitere Prüfung des Landesdatenschützers zulassen muss. Verstöße dagegen kosten bis zu 50.000 Euro. Bei Unister sei man daraufhin sofort auf den Landesdatenschützer zugegangen. (Internet, Politik/Recht)

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