20.06.2013 13:35 Uhr, Quelle: Wallstreet online

Kündigung 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' rechtens

Kündigungen können auch ohne ein konkretes Entlassungsdatum ausgesprochen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag Kündigungen 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' für rechtens. Allerdings müsse sich dabei für den Arbeitnehmer aus …

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