20.06.2013 13:35 Uhr, Quelle: Wallstreet online
Kündigung 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' rechtens
Kündigungen können auch ohne ein konkretes Entlassungsdatum ausgesprochen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte am Donnerstag Kündigungen 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' für rechtens. Allerdings müsse sich dabei für den Arbeitnehmer aus …
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