19.06.2013 12:35 Uhr, Quelle: Presseportal

Keine Sozialabgaben beim Ferienjob

Deutsche Rentenversicherung Bund: Berlin (ots) - Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung während der Sommerferien müssen sie keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Darauf weist

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