16.06.2013 18:20 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche
Neue Regeln: Kein Freibetrag bei offenen Immobilienfonds
Seit Anfang 2013 verpflichten sich Anleger offener Immobilienfonds zu einer Ersthaltefrist von 24 Monaten. Zum 22. Juli 2013 treten weitere Regelungen in Kraft. Der Freibetrag wird voraussichtlich entfallen.
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