11.06.2013 13:35 Uhr, Quelle: golem

Urheberrecht: Hoster haftet bei zu später Löschung

Rasch Rechtsanwälte und Promedia machten Jagd auf einen Hoster. Weil dieser über vier Wochen nicht auf die Abmahnung reagierte, wurde er jetzt wegen Hilfeleistung bei einer Urheberrechtsverletzung verurteilt. (Urheberrecht, Internet)

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz